Innenstadtsanierung Stadt Weida - Information Ausgleichsbeiträge
Ausgleichsbeträge des Sanierungsgebietes „Weida- Innenstadt“
Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Seit Anfang der 1990er Jahre haben wir damit begonnen, den weiteren Verfall der historischen Innenstadt Weidas zu stoppen. Viel wurde dabei in die Sanierung der Häuser sowie in die Neugestaltung der Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen investiert.
Die Erfolge, die wir heute sehen können, verdanken wir Ihrem Engagement, aber auch den staatlichen Fördertöpfen, welche sich 1991 für unsere Stadt und für viele private Hauseigentümer im Sanierungsgebiet öffneten. Vor allem die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung halfen und helfen uns weiterhin, die Sanierung der Innenstadt bis zum Jahr 2031 zum Abschluss zu bringen.
Mit dem Abschluss des Sanierungszeitraumes, ist die Stadt Weida ab 2032 gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsbeträge zu erheben. Diese sind ein ausgleichend gerechter Beitrag zur Refinanzierung der großen städtischen Aufwendungen im Sanierungsgebiet „Weida-Innenstadt“.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, schon ab diesem Jahr Ihre Ausgleichsbeträge abzugelten. Dies wollen wir mit einer Rabattierung, genannt „Abzinsung“, nach Jahren gestaffelt belohnen.
Folgende Vorteile hat die Zahlung jetzt:
- Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ist der jetzt zu zahlende Betrag geringer als zum Abschluss der Sanierung.
- Der Ausgleichsbetrag kann bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen steuerlich
geltend gemacht werden.
- Sie erhalten Zeitgewinn für die persönliche Finanzplanung.
- Sie erlangen Rechtssicherheit über den zu zahlenden Ausgleichsbetrag (Eine Nachforderung ist später nicht möglich!).
- Die bei der Stadt Weida eingehenden Ausgleichsbeträge können noch (bis zum Jahr 2031) für weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Weida-Innenstadt“ verwendet werden.
Wir hoffen, dass Sie dieses vorteilhafte Angebot nutzen und somit die Weiterentwicklung unserer schönen Stadt Weida mitgestalten können.
Im Namen des Stadtrates der Stadt Weida
Heinz Hopfe
Bürgermeister
An die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet „Weida-Innenstadt“ - Information zu den Ausgleichsbeträgen
Ausgleichsbeträge sind Zahlungen, welche die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Zuge der Sanierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten leisten müssen. Die Stadt Weida ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dazu verpflichtet diese Beträge zu erheben, um zur Refinanzierung der erhaltenen Fördermittel beizutragen.
Rechtliche Grundlage: §§ 151 bis 154 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022.
Wieso Ausgleich und wieviel?
Ausgeglichen wird die Werterhöhung der Grundstücke durch Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum der Sanierung. Darunter zählen bspw. die Umgestaltung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünbereichen sowie die daraus resultierende Attraktivitätssteigerung im betreffenden Gebiet.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, ein unabhängiges Gremium, ermittelte dabei zonenweise die entsprechenden Wertsteigerungen und stellt diese in einer öffentlich zugänglichen Bodenrichtwertkarte dar. Für die Zonen des Sanierungsgebietes „Weida-Innenstadt“ beträgt die Wertsteigerung für die Grundstücke zum derzeitigen Stand (Stichtag 01.01.2022) je nach Lage 3 € bis 9 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Eventuell zu berücksichtigende Besonderheiten der einzelnen Grundstücke werden in die konkrete Wertbestimmung im Einzelfall einbezogen.
Wer muss den Ausgleichsbetrag zahlen?
Im § 154 des Baugesetzbuches ist geregelt, dass alle Eigentümer von Grundstücken im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einen Ausgleichsbetrag zahlen müssen. Es gibt dazu für die Stadt Weida keinen Ermessensspielraum.
Wann bezahlt man?
In der Regel wird der Betrag am Ende der Sanierung (Ende 2031) per gesetzlichem Bescheid erhoben. In Weida besteht jedoch die Möglichkeit, eine vorzeitige Ablösung vorzunehmen. Diese hat zum Vorteil, dass der Ausgleichsbetrag für sie oder ihn zum Stichtag reduziert wird. Damit sind auch alle diesbezüglichen Ansprüche der Stadt abgegolten.
Was Sie dafür tun müssen?
Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Stadt Weida mit dem Wunsch auf rabattierte Zahlung des Ausgleichsbetrages. Daraufhin wird mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer eine Ablösevereinbarung geschlossen.
Mögliche Vergünstigungen
Die Stadt Weida bietet im Rahmen der Ausgleichsbetragszahlungen für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer eine gestaffelte Rabattierung (Abzinsung) an. Diese beinhaltet die Vergünstigung der fälligen Zahlung bei frühzeitiger Bezahlung des Ausgleichsbetrages. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 10.02.2022 (Beschlussnr.: 009-7/2022) ergibt sich mit einem Zinssatz von 5 % entsprechend Anlage 2 der ImmobilienwertermittlungsVO (ImmoWertV) in Abhängigkeit des Stichtags der Ablösung folgende Abzinsung (Rabattierung):
Stichtag der Ablösung | Abzinsung (Rabattierung) |
bis 31.12.2023 | 25,38% |
bis 31.12.2024 | 21,65% |
bis 31.12.2025 | 17,73% |
bis 31.12.2026 | 13,62% |
bis 31.12.2027 | 9,30% |
bis 31.12.2028 | 4,76% |
bis 31.12.2029 | 4,76% |
ab 01.01.2030 | 0,00% |
Für alle Grundstücke, deren Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht von der vorzeitigen freiwilligen Ablösung Gebrauch machen, werden nach Schließung des Sanierungsgebietes per Bescheid die vollständigen Ausgleichsbeträge erhoben.
Was ist zu tun?
Sie können ab sofort die vorzeitige, rabattierte, Ablösung bei der Stadt Weida beantragen.
Hierfür können Sie entweder einen persönlichen Beratungstermin im Sanierungsbüro der Stadt Weida (Rathaus Weida, Bauamt, Markt 1 in 07570 Weida) vereinbaren oder die Antragsunterlagen anfordern (Kontakt per E-Mail: ausgleichsbetraege-weida@wohnstadt.de , Kontakt per Telefon: Dienstag 9-12 Uhr und Donnerstag 13-16 Uhr: Wohnstadt, Frau Inge Borski Tel. 03643-9082131, Kontakt per Post: Stadtverwaltung Weida, Bauamt – Ausgleichsbeitrag, Markt 1, 07570 Weida).
Ein entsprechendes Formular im PDF Format finden Sie
hier.
Zonierung Bodenrichtwerte des Sanierungsgebietes „Weida-Innenstadt“
Quelle: BORIS-TH, Stichtag 01.01.2022
48 sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert (48 €/m²) = Wert vor den Sanierungsmaßnahmen
57 sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert (57 €/m²) = Wert nach den Sanierungsmaßnahmen