öffentliche Bekanntmachung Im Löbicher
Erstelldatum20.03.2026
Bebauungsplan „Im Löbicher“, 3. Änderung mit Teilaufhebung öffentliche Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Im Löbicher“, 3. Änderung mit Teilaufhebung
öffentliche Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Weida hat den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Löbicher“ gefasst. Da das Baurecht für die Bundesstraße zu erhalten ist, wird das Verfahren als 3. Änderung des Bebauungsplanes mit Teilaufhebung für die in der Anlage gekennzeichneten Bereiche geführt. Planungsziel ist die Aufhebung des Baurechtes für die Baugebiete (Misch- und Kleinsiedlungs-gebiete) und für die externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen bei gleichzeitiger Bei-behaltung des Baurechtes für die Bundesstraße (B 175).
Der Stadtrat der Stadt Weida hat in seiner Sitzung am 12. März 2026 den Entwurf zur 3. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Im Löbicher“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12. Februar 2026 gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Änderungsverfahren des Baubauungsplanes wird im Regelverfahren durchgeführt.
Die Unterlagen des Entwurfes bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung, dem Umweltbe-richt sowie den vorliegenden Stellungnahmen zum Vorentwurf mit umweltbezogenem Inhalt werden vom
30. März 2026 bis einschließlich zum 4. Mai 2026
auf den Internetseiten der Stadt Weida (https://www.weida.de/leben-wohnen/bauen/bauleitplaene unter “Bauleitpläne“) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zudem werden die Entwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum während der nachfolgenden Zeiten in der Stadtverwaltung Weida (Bauamt, Markt 1, 07570 Weida) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr (außer 1. Mai – Feiertag)
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Beden-ken zu den Entwurfsunterlagen (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift) vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: stellungnahmen@weida.de.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen wer-den:
Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzu-standes bei Umsetzung der Planung
Lagepläne der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme zur räumlichen Einordnung der Maßnahmen als Bestandteil des Lageplanes
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf wurden keine planungsrelevanten Stellungnah-men mit Umweltbezug vorgebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weida, den 20. März 2026
Udo Geldner
(Bürgermeister)