Wahlen 2024
-
Termine
-
Bekanntmachungen
-
Wahlergebnisse
Kommunalwahlen
Am 26.05.2024 finden die Kommunalwahlen statt.
Gewählt wird:
- Landrat des Landkreises Greiz
- Bürgermeister der Stadt Weida
- Ortsteilbürgermeister von Hohenölsen, Schömberg und Steinsdorf
- Kreistag des Landkreises Greiz
- Stadtrat der Stadt Weida
- Ortsteilrat der Ortsteile Hohenölsen, Schömberg und Steinsdorf
Als Stichwahltermin gilt der 09.06.2024.
Europawahlen
Am 09.06.2024 finden die Europawahlen statt.
Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Landtagswahlen Thüringen
Am 01.09.2024 finden die Landtagswahlen in Thüringen statt.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26.05.2024
1. Zeit und Ort der Auslegung
Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bürgermeisters, der Stadtratsmitglieder der Stadt Weida, sowie der Ortsteilbürgermeister und des Ortsteilrates der Ortsteile Hohenölsen, Steinsdorf und Schömberg sowie der Kreistagsmitglieder und des Landrates des Landkreises Greiz am 26.05.2024 wird
von Montag, dem 6. Mai bis Freitag, dem 10. Mai 2024
während der Dienststunden der Stadtverwaltung Weida, und zwar
am Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
am Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,
am Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.
am Donnerstag gesetzlicher Feiertag,
am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
im Rathaus, Eingang Einwohnermeldeamt, Eben 0, Einwohnermeldestelle, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Donnerstag der 9. Mai entfällt aufgrund des gesetzlichen Feiertages.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahlen in der Stadt Weida werden im automatisierten Verfahren geführt. Deshalb wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät / Datensichtgerät ermöglicht wird.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 10. Mai 2024, schriftlich oder während der unter Punkt 1 genannten Dienststunden durch Erklärung zur Niederschrift Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
5.1.) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder
5.2.) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2024 , 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Weida, Markt 1, 07570 Weida, Zimmer 212 oder in elektronischer Form, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 25. Mai 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
7. Für den Fall, dass bei der Wahl am 26. Mai 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, 9. Juni 2024 eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 26. Mai 2024 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 26. Mai 2024 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 7. Juni 2024 bis 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Weida, Markt 1, 07570 Weida, Zimmer 212 oder in elektronischer Form, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis 8. Mai 2024, bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
8. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Gemeindeverwaltung oder der Stadtverwaltung die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie
ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2024 bis 18 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl am Tag der Stichwahl, dem 9. Juni 2024 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.
9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Amtliche Bekanntmachungen über die
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Bürgermeisters, der Stadträte, der Ortsteilbürgermeister und Mitglieder in den Ortsteilräten der Stadt Weida
In der Stadt Weida wird am 26. Mai 2024 ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt. Außerdem sind am 26. Mai 2024 zwanzig (20) Stadtratsmitglieder zu wählen. In den Ortsteilen der Stadt Weida mit Ortsteilverfassung Hohenölsen, Steinsdorf und Schömberg werden je ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Stadt und die Mitglieder des Ortsteilrates gewählt.
Mit dem Stichtag 1.03.2024 werden auf der Website der Stadt Weida (https://www.weida.de/buergerservice/wahl-2024/ )die Wahlaufrufe veröffentlicht. Ab sofort ist die Einreichung von Wahlvorschlägen möglich. Formvorschriften, erforderliche Anlagen usw. entnehmen Sie den entsprechenden Aufrufen. Die erforderlichen Dokumente finden Sie im Thüringer Wahlportal unter https://wahlen.thueringen.de/
Letzter Termin für die Abgabe aller entsprechenden Unterlagen ist der 12.4.2024, 18 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Unterlagen einen Termin!
Für alle Fragen zu den Kommunalwahlen wenden Sie sich an die Wahlleiterin.
Als Wahlleiterin wurde Frau Bettina Gunkel (tel. 54 110, Email gunkel@weida.de), zum Stellvertreter Herr Marcel Fett (Tel. 54112, Email fett@weida.de) bestimmt.
Aufforderungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeister der Stadt Weida
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates der Stadt Weida
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilbürgermeister in dem Ortsteil Steinsdorf
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilbürgermeister in dem Ortsteil Hohenölsen
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsteilbürgermeister in dem Ortsteil Schömberg
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilräte in dem Ortsteil Steinsdorf
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilräte in dem Ortsteil Hohenölsen
Aufforderung Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilräte in dem Ortsteil Schömberg
Formulare
Niederschrift nach § 15 Abs. 3 nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz
Anlage 6 - Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin für den Stadtrat/Ortsteilrat
Anlage 6a - Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin zur Wahl des Bürgermeisters, Ortsteilbürgermeister
weitere Informationen und Formulare finden Sie unter: wahlen.thueringen.de unter dem Reiter Kommunalwahlen
Wahlleiter
Der Stadtrat hat am 23.11.2023 die Hauptamtsleiterin, Frau Bettina Gunkel, als Wahlleiterin und Herrn Marcel Fett als stellvertretenden Wahlleiter berufen.
Bettina Gunkel
Tel: 036603 54 110
E-Mail: gunkel@weida.de
Marcel Fett
Tel: 036603 54 112
E-Mail: fett@weida.de