Allgemeinverfügungen und Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügungen
Bekanntmachungen
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Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (2023-2024)
Die vier gebietsfremden Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) und Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) verdrängen durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz und als Überträger der Krebspest gebietsheimische Krebsarten wie Stein- und Edelkrebs. Auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 werden sie daher als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Des Weiteren werden die Arten Amerikanischer Rostkrebs (Faxonius rusticus) und Viril-Flusskrebs (Orconectes virilis) auf der Unionsliste geführt, die bisher noch keine Vorkommen in Deutschland haben.
Als Naturschutzfachbehörde hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die Aufgabe, die Naturschutzbehörden fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie die dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft bereitzustellen, insbesondere die Arten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz).
Im Rahmen eines durch das TLUBN erteilten Auftrages sollen Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten im Freistaat Thüringen im Zeitraum 2023-2024 erfasst werden (Beginn September 2023). Zur Erfüllung dieses Auftrages werden an Thüringer Gewässern Geländeerfassungen durchgeführt. Begehungen der Uferpartien an Stand- und Fließgewässern finden dabei überwiegend bei Dunkelheit statt, da so die Sichtung der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere wahrscheinlicher ist. Ein Fangen von Tieren ist nicht vorgesehen.
Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
„(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der
Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“
Der Auftragnehmer des TLUBN kann seine Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.
Weitere Informationen zum Thema invasive gebietsfremde Arten finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/invas-arten.
Ansprechpartnerin: TLUBN, Ref. 31, Tina Buchmann (tina.buchmann@tlubn.thueringen.de)
öffentliche Bekanntmachung
Nach Beschluss des Stadtrates am 13.06.2024 und Unterschrift des Bürgermeisters am 18.06.2024 ist der Lärmaktionsplan der Stadt Weida am 18.06.2024 in Kraft getreten und wurde zur Übermittlung an die EU, an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übergeben. Der Lärmaktionsplan ist unter folgendem Link einsehbar.
gez. Ordnungsamt/Bauamt“
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kartierung wurden die in Thüringen durch den
Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen
Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die
Stadt Weida durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen.
Sie finden diese Lärmkarten ab sofort auf der Internetseite des TLUBN
unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ und auf der Homepage unserer Gemeinde unter:
www.weida.de/buergerservice/bekanntmachungen
Um auf der Seite des TLUBN an die entsprechenden Lärmkarten zu gelangen, klicken Sie auf der
Startseite des Kartendienstes auf „Luft, Lärm und Emission“. Danach wählen Sie die Kategorie
„Lärmkartierung“ und anschließend „Lärmkartierung Straßenverkehr“ aus. Nun können Sie im Suchfeld
(mit Lupe gekennzeichnet) die Stadt Weida auswählen. In der Legende auf der linken Seite können Sie
sich die Lärmkarten für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex oder im Nacht-Lärmindex auswählen, um sich
die jeweilige Karte anzeigen zu lassen. Weitere Auswahlkriterien zur Anzeige stehen dort zur Verfügung.
Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der bevorstehenden Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes
mitzuwirken.
gez. Ordnungsamt/Bauamt - Stadt Weida