Allgemeinverfügungen und Amtliche Bekanntmachungen

  • Bekanntmachungen

  • Allgemeinverfügungen

Bekanntmachungen

Die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2022 zum Stichtag 03.01.2023 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen
Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen.


Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse


Victor-Goerttler-Str. 4,
 07745 Jena


zu richten.
 

Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung
der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.

Auszug aus der Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2022

Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBl. S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 30. September 2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2022 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:

1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro
2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro
2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro
3. Schafe und Ziegen
3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro
3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 0,85 Euro
3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 0,85 Euro
3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro
3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro
3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro
4. Schweine
4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung
4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro
4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro
4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro
4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg
4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro
4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro

Absatz 4 bleibt unberührt.

5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro
6. Geflügel
6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro
6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro
6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro
6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro
7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7)
8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt
6,00 Euro

Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2022 keine Beiträge erhoben.

§ 2 (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2023 keinen amtlichen Erhebungsvordruck zur Verfügung gestellt bekommen haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2023 der Tierseuchenkasse schriftlich oder elektronisch zu melden.

Jena, den 10. November 2022

gez. PD Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse


Bekanntmachung - Amtliche Tierbestandserhebung

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kartierung wurden die in Thüringen durch den
Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen
Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die
Stadt Weida durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen.
Sie finden diese Lärmkarten ab sofort auf der Internetseite des TLUBN
unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ und auf der Homepage unserer Gemeinde unter:
www.weida.de/buergerservice/bekanntmachungen
Um auf der Seite des TLUBN an die entsprechenden Lärmkarten zu gelangen, klicken Sie auf der
Startseite des Kartendienstes auf „Luft, Lärm und Emission“. Danach wählen Sie die Kategorie
„Lärmkartierung“ und anschließend „Lärmkartierung Straßenverkehr“ aus. Nun können Sie im Suchfeld
(mit Lupe gekennzeichnet) die Stadt Weida auswählen. In der Legende auf der linken Seite können Sie
sich die Lärmkarten für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex oder im Nacht-Lärmindex auswählen, um sich
die jeweilige Karte anzeigen zu lassen. Weitere Auswahlkriterien zur Anzeige stehen dort zur Verfügung.
Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der bevorstehenden Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes
mitzuwirken.


Lärmkarten 2022 Weida


gez. Ordnungsamt/Bauamt - Stadt Weida